Kosten der Behandlung
Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die Behandlung grundsätzlich von den jeweiligen Krankenversicherungen übernommen. Voraussetzung dafür sind die korrekte Angabe der Krankenkasse, sowie die Abgabe eines Einweisungs- oder Überweisungsschein. Für Versicherte einer privaten Krankenkasse oder Patienten mit einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass wir die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Für den Fall, dass kein gültiger Versicherungsschutz besteht oder das die Übernahme der anfallenden Kosten durch das zuständige Sozialamt oder Ihrer Krankenkasse abgelehnt wird, müssen wir die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen.
Der Gesetzgeber schreibt eine Eigenbeteiligung für die Behandlungstage vor. Sie gilt für die Dauer des stationären Aufenthaltes, jedoch nicht länger als 28 Tage im Jahr. Dieser Betrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Wurde im gleichen Jahr bereits eine Zuzahlung in unserer bzw. einer anderen Klinik entrichtet, bitten wir Sie, um die Vorlage eines Nachweises und einer entsprechender Mitteilung in der Patientenaufnahme. Wir rechnen Ihnen diese Tage auf die Eigenbeteiligung an. Wahlleistungen
In unserer Klinik besteht die Möglichkeit, der Inanspruchnahme von Wahlleistungen. Die Unterbringung in einem Zweibettzimmer mit Nasszelle, Fernsehgerät und Telefon gehört in unserer Abteilung zur Regelleistung.
Die Unterbringung in einem Einzelzimmer ist nach entsprechender Kostenübernahme und Verfügbarkeit möglich. Ergänzend an den allgemeinen Krankenhausleistungen bieten wir Ihnen gegen eine gesonderte Berechnung die Inanspruchnahme verschiedener wahlärztlicher Leistungen an. Die Wahlleistungen bedürfen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen bzw. Ihrem gesetzlichen Vertreter und uns. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen von unseren Mitarbeitern ausgehändigt und muss vor der Behandlung ausgefüllt werden.
Im Voraus empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Versicherungsträger zu klären, ob die Kosten für die Wahlleistungen übernommen werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie sich vor Ihrem Klinikaufenthalt mit uns in Verbindung zu setzen. Kontakt / Ansprechpartner Standort QuedlinburgKontakt / Ansprechpartner Standort Wernigerode
Frau Risthaus/Frau Rausch
Sekretariat
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Tel: (0 39 43) 61-1528
Fax: (0 39 43) 61-1526
E-Mail:unfallchirurgie@harzklinikum.com
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